Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michl Forster | Der Unternehmensentwickler · Fassung November 2025
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn nach am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in.
2.3 Änderungen des Beratungsauftrages oder seiner Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Pflichten des Auftraggebers / der Auftraggeberin
3.1 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in bei der Durchführung des Beratungsauftrages in jeder Hinsicht unterstützen.
3.2 Der/die Auftraggeber:in wird dem/der Auftragnehmer:in alle für die Durchführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung stellen und ihn/sie von allen Vorkommnissen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Durchführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sein können.
3.3 Der/die Auftraggeber:in trägt dafür Sorge, dass dem/der Auftragnehmer:in die notwendigen Arbeitsbedingungen gesichert sind, um den Beratungsauftrag effizient durchführen zu können.
3.4 Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle an dem Beratungsauftrag beteiligten Mitarbeiter:innen des/der Auftraggebers:in zur Mitarbeit bereit sind und die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen erteilen.
4. Geheimhaltung / Datenschutz
4.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, alle ihm/ihr im Rahmen des Beratungsauftrages bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des/der Auftraggebers:in, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
4.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, den/die Auftraggeber:in als Referenzkunde:in zu nennen, sofern der/die Auftraggeber:in nicht ausdrücklich widerspricht.
4.3 Der/die Auftragnehmer:in verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Sämtliche Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in erstellten Werken (z.B. Berichte, Konzepte, Analysen, Präsentationen) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in.
5.2 Der/die Auftraggeber:in erhält das nicht ausschließliche Recht, die Arbeitsergebnisse für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
5.3 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des/der Auftragnehmers:in.
6. Veröffentlichungen
6.1 Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse — gleich welcher Art — bedürfen der schriftlichen Zustimmung des/der Auftragnehmers:in.
6.2 Fachliteratur und andere Veröffentlichungen des/der Auftragnehmers:in sind nicht Gegenstand des Beratungsauftrages.
7. Konkurrenzklausel
7.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, auch für andere Unternehmen tätig zu sein, die mit dem/der Auftraggeber:in im Wettbewerb stehen, sofern dadurch berechtigte Interessen des/der Auftraggebers:in nicht verletzt werden.
8. Haftung
8.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet für Schäden — ausgenommen Personenschäden — nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
8.2 Ansprüche auf Schadenersatz können nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der/die Auftragnehmer:in haftet nicht für den Erfolg der Beratungsleistung. Unternehmensberatung ist eine Dienstleistung und kein Werkvertrag.
9. Mitwirkung von Mitarbeitern
9.1 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in, die im Rahmen des Beratungsauftrages tätig waren, während der Laufzeit des Beratungsauftrages und für 12 Monate danach nicht abzuwerben.
10. Honorar
10.1 Das Honorar für die Beratungsleistungen wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
10.2 Reise- und sonstige Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.3 Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe verrechnet.
11. Vorzeitige Beendigung des Auftrages
11.1 Der Beratungsauftrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig beendet werden.
11.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages durch den/die Auftraggeber:in ohne wichtigen Grund gebührt dem/der Auftragnehmer:in das vereinbarte Honorar für die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit.
11.3 Bei vorzeitiger Beendigung durch den/die Auftragnehmer:in aus wichtigem Grund, der vom/von der Auftraggeber:in verursacht wurde, gilt Punkt 11.2 sinngemäß.
12. Erfüllungsort und anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in (Weyer, Österreich).
12.2 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in (Weyer). Für Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Unternehmensort (Steyr) zuständig.